Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 10: Leistungen der Lehrbetriebe 1. Den Lehrbetrieben werden die Kurskosten entsprechend in Rechnung gestellt. Diese können für Mitglieder der Trägerschaft sowie für deren Nichtmitglieder unterschiedlich hoch sein. 2. Die Kurskosten orientieren sich an den Aufwendungen pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nach Abzug der Leistungen der öffentlichen Hand. Die Kurskosten dürfen nicht gewinnorientiert angesetzt werden. Die Bildung von zweckgebundenen Reserven ist hingegen zulässig. 3. Bei Annullierung einer Kursteilnehmerin bzw. eines Kursteilnehmers gelten die folgenden Bedingungen: - Bei Annullierung mehr als 30 Tage vor Kursbeginn: nur Bearbeitungsgebühr; im Minimum 120.00 CHF. - Bei Annullierung 16 bis 30 Tage vor Kursbeginn: 10% des Kursgeldes. - Bei Annullierung bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes. - Bei unentschuldigtem Fernbleiben: 100% des Kursgeldes. Eine administrative Bearbeitungsgebühr ist in jedem Falle geschuldet. Annullierungen liegen im ausschliesslichen Kompetenzbereich des Lehrbetriebes. 4. Begleicht der Lehrbetrieb nicht innerhalb der Zahlungsfrist die offene Rechnung, wird diese digital gemahnt (Zahlungsverzug). Trifft die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ein, wird eine zweite Mahnung mit 35.00 CHF Mahngebühr digital versendet. Die dritte Mahnung wird mit einer Mahngebühr von 70.00 CHF und der gleichzeitigen Einleitung der Betreibung zu Lasten des Schuldners (Lehrbetrieb) über Rechnungsbetrag, Mahngebühren, Verzugszinsen und Auslagen, eingeschrieben zugestellt. 5. Eine Umteilung vom einen in einen anderen gleichen Blockkurs kann -ausschliesslich durch den Lehrbetrieb beantragt werden, sofern eine -solche Umteilung möglich ist. Es gelten hierbei die gleichen Bedingungen wie -vorstehend unter Absatz 3 formuliert. 6. Muss die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer aus zwingenden Gründen, wie ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall, während des Kurses vom weiteren Kursbesuch befreit werden, so wird dem Lehrbetrieb der einbezahlte Betrag unter Abzug bereits entstandener Unkosten zurückerstattet. 7. Die Teilnahme an den überbetrieblichen Kursen gilt als Arbeitszeit. Der im Lehrvertrag festgesetzte Lohn ist auch während des Kurses zu bezahlen. 8. Eine Anrechnung von Urlaubstagen an die überbetrieblichen Kurse ist nicht gestattet. 9. Die den Lernenden durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse erwachsenden Kosten trägt der Lehrbetrieb. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des Lehrvertrages zur Anwendung. 10. Die Behebung von aufgetretenen Schäden an Gebäude und Mobiliar während eines Kurses, die Lernende mutwillig oder fahrlässig verursachen, wird den betreffenden Lernenden vollumfänglich in Rechnung gestellt, zusätzlich einer Aufwands- und Bearbeitungsgebühr. Für Schäden, die keinen Lernenden zugeteilt werden können, unterhält die Trägerschaft eine Haftpflichtversicherung.
Hausordnung überbetriebliche Kurse Allgemeines: Das Bildungszentrum der suissetec steht während der überbetrieblichen Kurse (üK) auch anderen Gästen offen. Wir sind deshalb verpflichtet, auf diese anderen Gäste Rücksicht zu nehmen. Den Weisungen der Kursleitung sowie des Hauswartes ist in jedem Falle Folge zu leisten. Räume: Nachstehende Räume stehen uns während der üK zur Verfügung: 1. Aufenthaltsräume im Hauptgebäude sowie in den Unterkünften, 2. Restaurant, Cafeteria, 3. alle entsprechend gekennzeichneten Schulungsräume (inkl. Aula), 4. alle entsprechend zugeteilten Schlafräume. Vorschriften: Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Das Auslösen des automatischen Brandmeldealarms verursacht hohe Kosten. Bei Grobfahrlässigkeit (z.B. durch starkes Rauchen in geschlossenen Räumen) werden diese Kosten den entsprechenden Kursteilnehmern in Rechnung gestellt. Drogen-, Alkoholverbot: Der Besitz, der Handel und die Konsumation von Drogen und Alkohol sind während des üK strikte verboten. Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit dem Ausschluss aus dem üK geahndet unter gleichzeitiger Mitteilung an die Eltern und den Lehrbetrieb. Rauchen: In sämtlichen Räumen besteht für alle Kursteilnehmer ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Freien erlaubt. Benützen Sie bitte die Aschenbecher. Nachtruhe: Alle teilnehmenden Personen haben sich spätestens um 22.00 Uhr in der Unterkunft einzufinden. Im ganzen Haus ist um 22.00 Uhr Nachtruhe. Nach 22.30 Uhr darf das Haus nicht mehr verlassen werden. Bei Problemen während der Nacht ist unverzüglich die entsprechende Aufsichtsperson oder die Kursleitung zu benachrichtigen. Schlafräume: Es ist zu jeder Tages- und Nachtzeit strengstens verboten, die Schlafräume des anderen Geschlechts aufzusuchen oder im eigenen Schlafzimmer Besuch des anderen Geschlechts zu empfangen. Verstösse werden unverzüglich mit dem Ausschluss aus dem üK geahndet. Die Schlafräume sind bei Kursende in ordnungsgemässem Zustand abzugeben. Allfällige Beschädigungen werden den entsprechenden Kursteilnehmern in Rechnung gestellt. Der Verlust des Schlüssels wird in Rechnung gestellt. Verpflegung: Die Mahlzeiten sind während des üK ausgewogen und reichlich. Sonderwünsche werden nur bei medizinischer Notwendigkeit berücksichtigt. Jede/r Kursteilnehmer/in verpflichtet sich, zusätzliche Konsumationen selbst zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung derselben erfolgt Strafanzeige.
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